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Warum die Hundehalterhaftpflicht sinnvoll ist

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für jeden Hundehalter.

 

In Deutschland gilt gemäß BGB die sogenannte gesetzliche Gefährdungshaftung. Diese besagt, dass ein Halter für jeden Schaden aufkommen muss, den sein Hund verursacht. Der Schaden muss beglichen werden, auch wenn der Halter während der Entstehung des Schadens nicht anwesend war oder sich völlig korrekt verhalten hat.

 

Diese Problematik kann zu enormen finanziellen Aufwendungen führen. Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen in unbegrenzter Höhe.

 

Eine Hunde-Haftpflicht übernimmt dieses Risiko.

 

Sie leistet für entstandene Schäden gegenüber Dritten für mögliche Personen- Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.
 

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Allgemeine Empfehlung

 

Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von mindestens 20 Millionen € und keinen Selbstbehalt, da die Prämienersparnis für einen Vertrag mit Selbstbehalt zu gering ist.

Info Neodigital

Das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeginn hat Einfluss auf den Beitrag.

 

Tarifempfehlung:

NEODIGITAL XL-Optimal-Bestleistungsgarantie

Personenschäden: 50 Millionen €, maximal 15 Millionen € je geschädigte Person

Sachschäden: 50 Millionen €

Kein Selbstbehalt

Je jünger du bist, desto höher ist der Beitrag.

Beispiele:

Eintrittsalter 25 Jahre – 83,30 € Jahresbeitrag

Eintrittsalter 36 Jahre – 68,27 € Jahresbeitrag

Eintrittsalter 45 Jahre – 57,22 € Jahresbeitrag

Eintrittsalter 58 Jahre – 49,79 € Jahresbeitrag

Info Haftpflichtkasse Darmstadt

Das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeginn hat keinen Einfluss auf den Beitrag.

Dieser ist für jede Altersgruppe gleich.

 

Bei einer Versicherungssumme von 20 Millionen € und keinem Selbstbehalt beläuft sich dieser auf 71,28 € mit folgenden beitragsfreien

Zusatzleistungen:

Tierhalter-Rechtsschutz:
Rechtsstreitigkeiten in deiner Eigenschaft als Hundebesitzer sind abgesichert. Als Beispiel wirst du angezeigt, weil dein Hund beim Spaziergang freiläuft, obwohl dort eine Leinenpflicht besteht.

Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs:
Oft muss geklärt werden, ob der Schadenverursacher die Kosten für den Schaden selbst bezahlen kann. Hierfür sind oft rechtliche Schritte notwendig. In dem Tarif der Haftpflichtkasse ist der entsprechende Rechtsschutz mitversichert. Dieser übernimmt die Kosten hierfür.

Best-Leistungs-Garantie:
Wenn du im abgelehnten Schadensfall nachweisen kannst, dass eine andere deutsche Versicherung diesen beglichen hätte, übernimmt auch dein Versicherer die Kosten bis zu der maximalen Versicherungssumme. Die Recherche für den Nachweis ist oft sehr mühselig. Andere Versicherer überlassen dir die Erbringung des Nachweises, die Haftpflichtkasse übernimmt diese Recherche für dich.

Entscheide dich für Wuffee

In wenigen Schritten ist dein Liebling sofort geschützt.

Es kann digital nicht einfacher oder schneller sein. 
Der Versicherungsschein kommt per E-Mail.

Danke. Ab jetzt sind wir in allen Fragen und Schadensangelegenheiten für dich da.
 

Schadenbeispiele

Personenschäden entstehen sehr oft durch den Zusammenstoß mit dem Hund. Typische Situationen sind ein stolpernder Spaziergänger oder ein Fahrradfahrer, der ins Wackeln kommt. Wird ein Mensch von einem Hund gebissen, können mögliche Schadensersatzansprüche in Form von Behandlungskosten, kosmetischen Operationen, Therapien, Pflege- Rentenzahlungen und Vermögensschäden hohe Kosten verursachen. 

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Sachschäden passieren in vielen Fällen bei Besuchen von Freunden oder Familie. Der Hund freut sich, rennt umher und kommt gegen einen Gegenstand, der umfällt. Oft wird der Hund beim Spielen auf der Wiese von der Leine gelassen. Plötzlich entdeckt er auf der gegenüberliegenden Seite ein Kaninchen und ist nicht mehr abrufbar. Er rennt über die Kreuzung. Um den Hund nicht zu verletzen, weicht der Fahrer eines Pkw aus und fährt gegen eine Mauer. Der Hund kann beim Freilauf auch einen anderen Hund verletzen. Ab und an wird aus einem harmlosen Spiel unter Artgenossen eine Rauferei, die zu Verletzungen führt. 

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Weitere Sachschäden können in einem gemieteten Feriendomizil entstehen. Der Hund beschädigt dort in einem unbeaufsichtigten Moment Gegenstände, wie zum Beispiel die Couch. 

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Auch birgt das Hüten des Hundes durch dritte Personen erhebliche Risiken. 

Wir sind unabhängig und an kein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden.

Wir verfügen über eine große Produktpalette, arbeiten kundenorientiert und objektiv.

Unsere Empfehlungen sind fachlich begründet und auf eine große Anzahl unserer Kunden zugeschnitten.

Sehr gerne erstellen wir auch individuelle Lösungsansätze.

  • Was ist eine Hundehalterhaftpflicht?
    Die Hundehalterhaftpflicht schützt dich vor Ansprüchen Dritter, wenn dein Hund einen Schaden verursacht. Sie übernimmt Kosten für Sach- Personen- und finanzielle Schäden.
  • Was ist eine Deckungssumme?
    Die Deckungssumme ist der Betrag, den der Versicherer im Schadensfall für Schäden übernimmt, den dein Hund anrichtet. Je höher die Deckungssumme, desto besser bist du geschützt.
  • Welche Hunderassen kann ich versichern lassen?
    Grundsätzlich können die meisten Hunderassen problemlos abgesichert werden. Ob klein oder groß, jung oder alt, Rassehund oder Mischling. Das spielt keine Rolle. Eine Ausnahme bilden sogenannte Listenhunde, die aufgrund ihrer spezifischen Rasseeigenschaften im Gegensatz zu anderen Hunden als gefährlicher eingestuft werden.
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?
    Dein Hund ist ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu 100 Prozent versichert. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn der fällige Versicherungsbeitrag termingerecht bezahlt wurde bzw. abgebucht werden konnte.
  • Für welche Personen gilt die Hundehalterhaftpflicht?
    Die Hundehalterhaftpflicht gilt für dich, deine Familienmitglieder, Freunde und Bekannte oder Nachbarn, die sporadisch auf deinen Hund aufpassen und mit ihm spazieren gehen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind professionelle Hundesitter. Diese müssen zur Ausübung ihres Gewerbes eine eigene Hundehaftpflicht abschließen.
  • Was ist eine Selbstbeteiligung?
    Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadensfall selbst zu zahlen hast. Ab dieser Summe stehen wir bis zur Deckungssumme für die Schadensregulierung ein.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
    Diese ist frei wählbar, je nach dem Angebot des Versicherers. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Versicherungsbeitrag.
  • Sind auch Schäden in meinem eigenen Haushalt versichert?
    Nein. Schäden, die dein Vierbeiner im eigenen Haushalt anrichtet, sind nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es werden lediglich Schäden, die Dritten gegenüber entstanden sind, übernommen.
  • Gilt die Hundehalterhaftpflicht auch im Ausland?
    Ja, der Haftpflichtschutz für deinen Hund besteht auch im Ausland. Das ist besonders wichtig, denn abhängig von der jeweiligen Rechtsprechung können die regionalen Schadenersatzforderungen noch deutlich höher ausfallen als hierzulande. Wichtig: der Versicherungsschutz für Länder außerhalb Europas ist zeitlich beschränkt. Nähere Informationen entnehme bitte den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
  • Was gebe ich an, wenn ich die Rasse meines Hundes nicht kenne?"
    Bei der Hundehalterhaftpflicht spielt die Hunderasse für die Beitragsberechnung eine wichtige Rolle. Für Hunde, die aufgrund ihrer Rasse vom Versicherer als gefährlich eingestuft werden, muss ein Risikoaufschlag bezahlt werden.
  • In welchen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hunde?
    In Deutschland sind die Bundesländer für die Hundehaltung zuständig. Deshalb hat jedes Bundesland auch ein eigenes Hundegesetz, in dem die Rechte und Pflichten der Hundehaltung festgelegt sind. Am besten prüfen Sie eine mögliche Versicherungspflicht selbst, je nachdem wo du wohnst.
  • Welche Hunde gelten in Deutschland als Listenhunde (Kampfhunde)?
    Gemäß § 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sind folgende Rassen gefährlich und dürfen daher weder nach Deutschland eingeführt noch gezüchtet werden: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Stafforshire-Bullterrier, Bullterrier. Die gesetzlichen Regelungen gelten zudem für Kreuzungen der aufgeführten Rassen und für Hunde, bei denen der Gesetzgeber eine Gefährlichkeit vermutet.
  • Ist mein Hund nicht über die Privathaftpflicht mitversichert?
    Kleintiere wie Hamster und Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Hunde jedoch nicht.
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