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Vermieterzustimmung für den Hund






Ihr habt eine schöne Wohnung gefunden und möchtet mit eurem Hund einziehen.


Was tun?










Viele Vermieter scheuen sich die Erlaubnis für eine Hundehaltung auszusprechen. Sie glauben, dass der Hund Lärm macht, sich durch ihn unangenehme Gerüche entwickeln, andere Mieter oder direkte Nachbarn gestört werden und die Mietimmobilie eine stärkere Abnutzung erfährt.


Kann ein Vermieter die Zustimmung für die Hundehaltung verweigern?


Was sagt hierzu ein Rechtsanwalt?





Wir raten dringend dazu den Vermieter und möglicherweise andere Mieter zu kontaktieren und ein Gespräch zu suchen. Jeder möchte in Frieden leben und keine Probleme und unschöne Situationen im neuen Heim erleben.


 

Wenn der Vermieter einverstanden ist lasst ihr euch am besten die Zustimmung schriftlich bestätigen.


Ein paar Tipps, wenn ihr die Zustimmung erhalten habt:




 

Was tun, wenn ihr keine Zustimmung zur Hundehaltung erhaltet?


Das kann leider nur jeder für sich selbst entscheiden.


Gedankenvielfalt:


Wie ist die künftige Wohnsituation?


Wohnt mein Vermieter ein Stock unter mir und begegne ich ihm regelmäßig? Gibt es bereits Hunde im Haus?


Gibt der Besuch bei einem Rechtsanwalt Sicherheit um auch ohne die Zustimmung mit Hund einzuziehen?


Möchte ich mich selbst im Internet schlau machen und die aktuelle Rechtslage nachlesen?


Wollt Ihr unbedingt einziehen oder beginnt die Suche neu?


 



Ihr werdet bestimmt das neue richtige Zuhause für euch finden.


Wir drücken alle Daumen bzw. Pfoten.




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